Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug)

Das Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug) ist für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse (z.B. in Privathaushalten) und die Verwaltung von Liegenschaften geeignet.

Umfang der Wahlmöglichkeit

Arbeitgebende sind verantwortlich für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Angestellten. Für die AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträge schliessen sich die Arbeitgebenden einer Ausgleichskasse an.

Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft bietet den angeschlossenen Arbeitgebenden unter bestimmten Voraussetzungen das "Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug)" an. Mit dieser Option wird neben den AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträgen zusätzlich die Prämie der obligatorischen Unfallversicherung über die Ausgleichskasse abgerechnet. Dadurch entfällt der Abschluss einer separaten Unfallversicherung.

Hinweis zur Unfallversicherung: Die Berufsunfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch abzuschliessen, die Nichtberufsunfallversicherung für Arbeitnehmende, die 8 Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Das "Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug)" ist eine Option. Es steht den Arbeitgebenden frei, von diesem Angebot keinen Gebrauch zu machen und die Unfallversicherung bei einem anderen zugelassenen Unfallversicherer abzuschliessen.

Kooperation/Partnerschaft für Unfallversicherung

Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft kooperiert beim Abrechnungsverfahren AHV+ mit der Basler Versicherungen AG.

Im Schadenfall wird die Abwicklung und Schadenmeldung mit der Basler Versicherungen durchgeführt. Die Telefonnummer vom Kundenservice lautet 00800 24 800 800.