Das Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug) ist für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse (z.B. in Privathaushalten) und die Verwaltung von Liegenschaften geeignet.
Arbeitgebende sind verantwortlich für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Angestellten. Für die AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträge schliessen sich die Arbeitgebenden einer Ausgleichskasse an.
Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft bietet den angeschlossenen Arbeitgebenden unter bestimmten Voraussetzungen das "Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug)" an. Mit dieser Option wird neben den AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträgen zusätzlich die Prämie der obligatorischen Unfallversicherung über die Ausgleichskasse abgerechnet. Dadurch entfällt der Abschluss einer separaten Unfallversicherung.
Hinweis zur Unfallversicherung: Die Berufsunfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch abzuschliessen, die Nichtberufsunfallversicherung für Arbeitnehmende, die 8 Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Das "Abrechnungsverfahren AHV+ (inkl. UVG-Abzug)" ist eine Option. Es steht den Arbeitgebenden frei, von diesem Angebot keinen Gebrauch zu machen und die Unfallversicherung bei einem anderen zugelassenen Unfallversicherer abzuschliessen.
Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft kooperiert beim Abrechnungsverfahren AHV+ mit der Basler Versicherungen AG.
Im Schadenfall wird die Abwicklung und Schadenmeldung mit der Basler Versicherungen durchgeführt. Die Telefonnummer vom Kundenservice lautet 00800 24 800 800.